In unsicheren Zeiten treibt es Sparer und Anleger in der Regel vermehrt in den „sicheren Investitionshafen“ Gold. Doch um das Edelmetall als tatsächliches Absicherungsinstrument beispielweise gegen Risiken des Finanzsystems nutzen zu können, muss es sich bei dem Anlagegegenstand um physisches Gold in Anlagequalität in Form von Barren oder Münzen handeln. Für den Käufer derartigen physischen Goldes stellt sich unvermeidlich die Frage nach der sicheren Lagerung seines wertvollen Eigentums. Der namhafte Goldspezialist, die Auvesta Edelmetalle AG aus Holzkirchen, informiert zu den wichtigsten Faktoren, die bei der Lagerung zu beachten sind.
Auvesta: Edelmetalle im heimischen Tresor zu lagern, ist nicht ratsam
So mancher Goldkäufer mag als ersten Reflex das erworbene Gold vorzugsweise direkt bei sich zu Hause halten wollen – etwa, um es stets „in Griffweite“ zu wissen. Der Erfahrung der Auvesta Edelmetalle AG zufolge ist dies jedoch selbst mit Tresor und entsprechender Versicherung nicht empfehlenswert, da sich in einem Privathaus niemals dasselbe Maß an Sicherheit wie mit professionellen Lagermöglichkeiten erzielen lässt. Ein Bankschließfach bietet zwar das erforderliche Sicherheitsniveau, kann aber in Bezug auf die Aufwendungen für Miete und die notwendige Höherversicherung schnell den Kostenrahmen sprengen. Zudem sind die Wege bei Einlagerung und Entnahme für den Eigentümer mit einem nicht versicherbaren Transportrisiko verbunden.
Spezielle Hochsicherheitslager bieten sicherste Lageroption
Die beste Lagerungslösung stellen aus Sicht von Goldexperten wie der Auvesta Edelmetalle AG dedizierte Hochsicherheitslager von auf diesen Bereich spezialisierten Sicherheitsdienstleistern dar. Um Kunden auch die Lagerung ihrer Edelmetalle anbieten zu können, kooperiert die Auvesta mit qualifizierten Anbietern von entsprechend ver- und gesicherten Lagermöglichkeiten. So haben Goldkäufer bei der Auvesta für die sichere Aufbewahrung ihres Edelmetalles die freie Wahl zwischen Hochsicherheitslagern in Frankfurt am Main, Zürich und London.
Nachvollziehbare Barrenzuordnung gibt rechtliche Sicherheit
Neben dem Sicherheitsaspekt kommt bei Kauf und Lagerung von physischem Gold einem weiteren Faktor besondere Bedeutung zu. Denn auch bei der Aufbewahrung in einem Hochsicherheitslager gibt es entscheidende Unterschiede, insbesondere was die Sicherstellung der Eigentumsansprüche angeht. Wie die Auvesta Edelmetalle AG betont, sollte das gelagerte Gold jederzeit über die Zuordnung eines genau benannten Anteils an einem anhand von Lagerort, Hersteller und Barrennummer identifizierbaren Barrens nachvollziehbar sein. Andere Lagerungsmodelle ohne derartige Barrenzuordnung verbriefen lediglich eine Forderung gegen einen Sammelbestand von Gold, nicht das tatsächliche Bruchteilseigentum an dem Barren selbst – ein Unterschied, der im Fall der Fälle rechtliche Auswirkungen haben kann.
Auvesta Edelmetalle AG: Goldkauf mit maximaler Transparenz
Beim Kauf von Gold über die Auvesta Edelmetalle AG erwirbt der Kunde hochreines und den LBMA-Qualitätsstandards entsprechendes Anlagegold. Die Lagerung erfolgt mit der erforderlichen Zuordnung des individuellen Eigentums nach Lagerstätte, Gewicht und Barrennummer. Das eingelagerte Gold kann der Kunde nicht nur an die Auvesta verkaufen oder in andere Metalle tauschen, sondern sich zudem auch jederzeit liefern lassen.